Petronius,
die Persönlichkeit ist wichtig und Glaubwürdigkeit dessen, was gesagt, was vorgetragen wird. Wenn die Worte eines Menschen ihre Glaubwürdigkeit verlieren, was bleibt dann...? Eine Rede verliert ihre Substanz. Ohne Substanz, was bleibt?
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(14-01-2012, 16:25)Gerhard schrieb: Theodora schreibt doch im Zitierten, dass ein Bundespräsident mit seiner ganzen Persönlichkeit das Amt ausfüllen soll. Dass heißt, er bringt alle seine guten Eigenschaften in das Amt ein
nein - das heißt, daß er selbstverständlich auch seine schlechten einbringt
ich sehe keinen grund für eine säkulare heiligenverehrung
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(14-01-2012, 18:49)Theodora schrieb: die Persönlichkeit ist wichtig und Glaubwürdigkeit dessen, was gesagt, was vorgetragen wird. Wenn die Worte eines Menschen ihre Glaubwürdigkeit verlieren, was bleibt dann...? Eine Rede verliert ihre Substanz. Ohne Substanz, was bleibt?
das gilt aber doch immer, überall und für jeden
der bunzpräsent ist damit doch keine ausnahme...
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(14-01-2012, 20:03)petronius schrieb: (14-01-2012, 16:25)Gerhard schrieb: Theodora schreibt doch im Zitierten, dass ein Bundespräsident mit seiner ganzen Persönlichkeit das Amt ausfüllen soll. Dass heißt, er bringt alle seine guten Eigenschaften in das Amt ein
nein - das heißt, daß er selbstverständlich auch seine schlechten einbringt
ich sehe keinen grund für eine säkulare heiligenverehrung
Heiligenverehrung sicher nicht. Aber das Amt ist schon mit einem höheren Anspruch an Integrität verbunden als andere Berufe. Und das auch völlig zu Recht.
Erst wenn es um unbedeutenden Kleinkram geht, werden Auseinandersetzungen wirklich bitter.
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(14-01-2012, 20:26)NegatroN schrieb: Heiligenverehrung sicher nicht. Aber das Amt ist schon mit einem höheren Anspruch an Integrität verbunden als andere Berufe. Und das auch völlig zu Recht.
über diese brücke geh ich nicht
entweder etwas ist moralisch, strafrechtlich oder sonstwie fragwürdig oder eben nicht. das kann nicht von der gerade betroffenen person abhängen
ich weigere mich, mit zweierlei maß zu messen. sonst fallen wir schnell auf der anderen seite vom pferd und landen wieder beim gottesgnadentum
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(14-01-2012, 20:32)petronius schrieb: über diese brücke geh ich nicht
entweder etwas ist moralisch, strafrechtlich oder sonstwie fragwürdig oder eben nicht. das kann nicht von der gerade betroffenen person abhängen
ich weigere mich, mit zweierlei maß zu messen. sonst fallen wir schnell auf der anderen seite vom pferd und landen wieder beim gottesgnadentum
Natürlich kannst du sagen, dass jeder gleich integer sein sollte. Aber an diese Vorgabe halten wir uns real nicht. Keiner von uns. Wir messen immer mit zweierlei Maß, ganz automatisch. Jeder von uns wird von einem Richter mehr Integrität verlangen als von einem Straßenkehrer.
Das ist übrigens auch juristisch so. Auch da gibt es besonders schwere oder mildernde Umstände, abhängig von der Person, die eine Tat verübt hat und von der Rolle und Funktion, die sie ausübt. Wenn eine Vertrauensperson einen Betrug begeht, dann wiegt das schwerer wie in anderen Fällen.
Das ist übrigens auch beim Bundespräsidenten so. Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist eine Straftat. Das Amt ist also gegenüber jedem anderen mit einer Sonderstellung versehen. Der muss der Amtsträger aber auch gerecht werden.
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(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Natürlich kannst du sagen, dass jeder gleich integer sein sollte. Aber an diese Vorgabe halten wir uns real nicht. Keiner von uns. Wir messen immer mit zweierlei Maß, ganz automatisch. Jeder von uns wird von einem Richter mehr Integrität verlangen als von einem Straßenkehrer
ich wußte bis jetzt nicht, daß ich der einzige bin, der von einem straßenkehrer genausowenig betrogen werden will wie von einem richter
(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Das ist übrigens auch juristisch so. Auch da gibt es besonders schwere oder mildernde Umstände, abhängig von der Person, die eine Tat verübt hat und von der Rolle und Funktion, die sie ausübt. Wenn eine Vertrauensperson einen Betrug begeht, dann wiegt das schwerer wie in anderen Fällen
ist für dich denn der buprä eine vertrauensperson?
die juristische ausarbeitung möchte ich sehen, die einen bundespräsidenten einknastet für etwas (was nichts mit seiner amtsausübung zutun hat!), was dem straßenkehrer erlaubt ist
(14-01-2012, 20:58)NegatroN schrieb: Das ist übrigens auch beim Bundespräsidenten so. Verunglimpfung des Bundespräsidenten ist eine Straftat. Das Amt ist also gegenüber jedem anderen mit einer Sonderstellung versehen. Der muss der Amtsträger aber auch gerecht werden.
verunglimpfung eines streifenpolizisten auch. für den übrigens auch dieselben regeln in sachen bestechlichkeit bzw. vorteilsnahme gelten. die von dir behauptete sonderstellung des buprä halte ich für schimäre
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zu Beitrag 32: Selbstverständlich sieht man gerade am aktuellen Bundespräsidenten, dass er all seine Eigenschaften/oder die Eigenschaften eines Politikers mit in das Amt mit einbringt.
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Selbstverständlich muß an einen Bundespräsidenten andere moralische Ansprüche stellen
als an eine Arbeiterin/einen Arbeiter, die/der in einer Fabrik am Fließband sitzt.
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(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: ich wußte bis jetzt nicht, daß ich der einzige bin, der von einem straßenkehrer genausowenig betrogen werden will wie von einem richter
Du missverstehst mich. Ich habe den Straßenkehrer nicht ausgenommen. Aber trotzdem würden die meisten an einen Richter höhere Maßstäbe anlegen als an einen Straßenkehrer. Wie bei vielen Berufen. Es gibt etliche Jobs, für die du einen guten Leumund brauchst oder ein polizeiliches Führungszeugnis, während das bei anderen egal ist.
(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: ist für dich denn der buprä eine vertrauensperson?
Nein. Aber ich fordere von ihm ein besonderes Maß an Integrität.
(14-01-2012, 21:14)petronius schrieb: verunglimpfung eines streifenpolizisten auch. für den übrigens auch dieselben regeln in sachen bestechlichkeit bzw. vorteilsnahme gelten. die von dir behauptete sonderstellung des buprä halte ich für schimäre
Das stimmt nicht. Auch wenn viele es meinen, gibt es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Das ist eine Beleidigung wie jede andere auch und wird nicht pauschal mit 3 Monaten Haft bestraft. Verunglimpfung des Bundespräsidenten schon.
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2012, 14:18 von petronius.)
(14-01-2012, 23:45)Gerhard schrieb: Selbstverständlich muß an einen Bundespräsidenten andere moralische Ansprüche stellen
als an eine Arbeiterin/einen Arbeiter, die/der in einer Fabrik am Fließband sitzt.
für mich ist das nicht selbstverständlich
warum für dich?
ich erwarte selbstverständlich von jedem anständiges verhalten
aber reden wir doch mal klartext:
erwartest du vom bp mehr als von dir selber, stellst du an dich selber geringere moralische ansprüche als an den bp?
das erschiene mir scheinheilig - selber wein trinken und für andere wasser predigen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2012, 14:21 von petronius.)
(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Du missverstehst mich. Ich habe den Straßenkehrer nicht ausgenommen. Aber trotzdem würden die meisten an einen Richter höhere Maßstäbe anlegen als an einen Straßenkehrer. Wie bei vielen Berufen. Es gibt etliche Jobs, für die du einen guten Leumund brauchst oder ein polizeiliches Führungszeugnis, während das bei anderen egal ist
vielleicht bin ich ja nicht wie "die meisten" und lege eben an jeden menschen denselben maßstab an - mit dieser andersartigkeit könnte ich aber gut leben
für welche berufe man ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen, also seine unbescholtenheit nachweisen muß, hat nichts damit zu tun, daß taten ungeachtet der person strafbar sind oder nicht - und imho auch ungeachtet der person moralisch geächtet oder akzeptiert werden müssen
(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Aber ich fordere von ihm ein besonderes Maß an Integrität
nun gut - das ist deine sache
ich fordere von niemandem, auch nicht vom bp, mehr, als ich an ansprüchen auch an mich selber stelle
und kann, ich wiederhole mich, diese seltsame sehnsucht nach einer höheren moralischen autorität nicht verstehen. wir selbst sind es, die unser zusammenleben organisieren und uns dazu auch ethische leitlinien vorgeben müssen - das nimmt uns kein gott, kein philosophie-papst ab und natürlich auch kein bundespräsident, parteivorsitzender oder klassenlehrer
(14-01-2012, 23:59)NegatroN schrieb: Das stimmt nicht. Auch wenn viele es meinen, gibt es den Tatbestand der Beamtenbeleidigung nicht. Das ist eine Beleidigung wie jede andere auch und wird nicht pauschal mit 3 Monaten Haft bestraft. Verunglimpfung des Bundespräsidenten schon.
ich bin kein jurist. solltest du recht haben, so wäre das ein unhaltbarer zustand
nachgesehen:es gibt keinen besonderen straftatbestand der beamtenbeleidigung, allerdings eine verfahrensrechtliche besonderheit (verfolgung auch durch den dienstvorgesetzten) gegenüber der beleidigung von nichtbeamten - also sehr wohl eine sonderstellung
daß es in einem modernen rechtsstaat noch den straftatbestand der majestätsbeleidigung gibt (sinngemäß §90 stgb, von einer dreimonatspauschale habe ich da übrigensnichts gelesen), ist imho ein unding. da sollten wir uns dann auch nicht darüber echauffieren, wenn in der türkei wieder mal einer wegen "beleidigung des türkentüms" in den knast geht - für mich sind das die gleichen rechtsatavismen
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(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15-01-2012, 15:26 von Gerhard.)
zu Beitrag 41: Auch für mich als Staatsbediensteter gelten andere Ansprüche als bei einer Fabrikarbeiterin/einem Fabrikarbeiter.
Wenn ich mir das geleistet hätte, was über Herrn Wulff als Ministerpräsident durch Veröffentlichung in den Medien im Raum steht wie zum Beispiel Annahme eines viel zu günstigen Kredits und der Kreditgeber gleichzeitig "mein Kunde" im öffentlichen Dienst wäre, so dürfte ich allergrößte Schwierigkeiten, wahrscheinlich nicht nur disziplinarischer sondern sogar strafrechtlicher Art erwarten. Ich habe Zweifel, das ich mich da/ mit dem Argument, dieser wäre mein Freund, /rausreden könnte. Herr Wulff hat diesen Unternehmer drei mal mit auf Auslandsreise mitgenommen und da konnte der Unternehmer möglicherweise gute Verträge für sein Unternehmen abschließen.
Für einen Zeitungsboten oden einen Müllarbeiter ist es wohl kein Problem, ein Trinkgeld anzunehmen.
Im Gaststättengewerbe, im Taxi oder beim Frisör ist ein Trinkgeld sogar in jedem Fall angemessen.
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laut ZDF Politbarometer hat Herr Wulff als Bundespräsident den schlechtesten Wert in der Meinung der repräsentativ befragten Bundesbürger, die jemals ein Bundespräsident hatte, seit dem es das Politbarometer gibt.
Das deckt sich mit dem, was ich persönlich beim persönlichen Gespräch mit Leuten erfahre.
Dieser Mann steigert die Politikverdrossenheit der Menschen in unserem Land.
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(15-01-2012, 15:21)Gerhard schrieb: Auch für mich als Staatsbediensteter gelten andere Ansprüche als bei einer Fabrikarbeiterin/einem Fabrikarbeiter
na sicher. an dich besteht z.b. kein anspruch, einen akkord zu erfüllen
aber um so was - unterschiedliche berufliche ansprüche - gehts doch hier nicht
(15-01-2012, 15:21)Gerhard schrieb: Wenn ich mir das geleistet hätte, was über Herrn Wulff als Ministerpräsident durch Veröffentlichung in den Medien im Raum steht wie zum Beispiel Annahme eines viel zu günstigen Kredits und der Kreditgeber gleichzeitig "mein Kunde" im öffentlichen Dienst wäre, so dürfte ich allergrößte Schwierigkeiten, wahrscheinlich nicht nur disziplinarischer sondern sogar strafrechtlicher Art erwarten
hast du denn hrn. wulff schon angezeigt? oder regst du dich einfach schon mal präventiv über irgendwas auf, was wolkig "im raum steht",so als ob es bereits strafrechtlich erwiesen wäre?
ich geh doch davon aus, daß hr. wulff ebenso in strafrechtlicher hinsicht belangt bzw.davor seine vermeintlichen verfehlungen strafrechtlich untersucht werden wie die eines gerhard oder petronius
auch wenn ihm strafrechtlich nichts nachgewiesen werden kann, natürlich hat sein gebaren ein g'schmäckle. aber nicht deshalb, weil er nun bundespräsident wäre - sondern auch dann, wenn er bloßer ministerpräsident geblieben oder eben ein ganz normaler beamter von nebenan wäre
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