Beitrag # 153
Kannst Du dieses Statement belegen ?
Dies scheint sehr unglaubwürdig. Denn das Imperium Romanum hatte viele Provinzen von Britannia bis Aegyptus
Überall war ein Statthalter und immer wieder fiel einer aus:
Attentat, Herzinfarkt, Schlaganfall, Seuchen, Schlangenbiß, Jagdunfall, . . . das Leben war sehr gefährlich damals
Du meinst, dass dann jedesmal die öffentliche Ordnung zusammengebrochen wäre und uraltes Stammesrecht wieder gültig wurde ?
Da kennst Du Rom aber schlecht. Nicht einen Tag der Anarchie duldete es
Es mag schon sein, dass durch die Abberufung oder den Tod eines Statthalters die römische Rechtsprechung aussetzte (vertagt wurde) bis ein Nachfolger durch Rom eingesetzt wurde. Da wurden dann monatelang keine Todesstrafen ausgesprochen und exekutiert (aber auch das war nur in friedlichen Provinzen so - dort wo es gärte, galt ohnehin Militärrecht das durch den jeweiligen Legionskommandanten und seinem Stab ausgeübt wurde).
Keinesfalls aber führte der Ausfall eines Statthalters zu einem Wiederaufflackern der Rechtsordnung des unterworfenen Volkes
(26-03-2020, 20:13)Davut schrieb: Stephanus ist nach Pilatus Abberufung gesteinigt worden. Das jus gladii, also das Schwertrecht war vakant. Dies nutzte die jüdische Gesellschaft, um (ungestraft) die Steinigung nach ihrem Ritus vorzunehmen.
Kannst Du dieses Statement belegen ?
Dies scheint sehr unglaubwürdig. Denn das Imperium Romanum hatte viele Provinzen von Britannia bis Aegyptus
Überall war ein Statthalter und immer wieder fiel einer aus:
Attentat, Herzinfarkt, Schlaganfall, Seuchen, Schlangenbiß, Jagdunfall, . . . das Leben war sehr gefährlich damals
Du meinst, dass dann jedesmal die öffentliche Ordnung zusammengebrochen wäre und uraltes Stammesrecht wieder gültig wurde ?
Da kennst Du Rom aber schlecht. Nicht einen Tag der Anarchie duldete es
Es mag schon sein, dass durch die Abberufung oder den Tod eines Statthalters die römische Rechtsprechung aussetzte (vertagt wurde) bis ein Nachfolger durch Rom eingesetzt wurde. Da wurden dann monatelang keine Todesstrafen ausgesprochen und exekutiert (aber auch das war nur in friedlichen Provinzen so - dort wo es gärte, galt ohnehin Militärrecht das durch den jeweiligen Legionskommandanten und seinem Stab ausgeübt wurde).
Keinesfalls aber führte der Ausfall eines Statthalters zu einem Wiederaufflackern der Rechtsordnung des unterworfenen Volkes