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Rechtsstellung von Juden und anderen Ethnien im Römischen Reich
#25
Es geht hier um das Thema
Juden-Steuer im römischen Reich
(19-04-2014, 02:17)Sinai schrieb: Den römischen Behörden war es völlig egal, ob jemand beschnitten war.
Die Frage war: "huldigt er dem Kaiser ?"

Wenn ja, dann zahlte er keine Steuer

Wenn nein, dann mußte er zahlen.
Alles andere wäre verwaltungsjuristisch nicht administrierbar gewesen.
Kein Beamter interessierte sich für 'Feinheiten' ob X unbeschnitten war aber dennoch dem Kaiser nicht huldigen wollte, ob Y an Jahwe allein glaubt oder auch an seinen Sohn (wobei in der semitischen Welt 'Sohn' auch die Bedeutung Untergebener hatte). Auf solche Spitzfindigkeiten und Diskussionen ließen sich die Beamten gar nicht ein.


(19-04-2014, 22:53)Bion schrieb: Völlig egal?

Unter Domitian wurde die Beschneidung verboten, unter Hadrian wurde das Verbot verschärft, unter Antoninus Pius wurde es für jüdische Eltern, die ihre Söhne beschneiden lassen wollten, zurückgenommen, für Proselyten aber aufrechterhalten.


Beachte:
Hier geht es ums Thema "Juden-Steuer" im römischen Reich, das Ulan aufgeworfen hatte.
Es geht darum, ob dabei das Merkmal der Beschneidung als Steuertatbestand herangezogen wurde. Da geht es um das Vorliegen von bereits bestehenden Beschneidungen. Ob die Steuer an dieses Kennzeichen angehängt wurde.


Ganz ein andere Thema ist der von Dir aufgezeigte Umstand, daß unter Domitian die Beschneidung verboten wurde. Bereits vollzogene Beschneidungen konnten allerdings nicht mehr rückgängig gemacht werden.

Domitian und andere Römer bekämpften die Beschneidung. Das wissen wir.

Aber dem römischen Fiscus war es völlig egal, ob jemand beschnitten war. Religiöse Vorstellungen oder Kulte interessierten ihn nicht. Da hätte er mehr diskutiert als Steuern eingenommen. Denn in allen semitischen Kulturen (nicht ausschließlich bei den Hebräern) gab es die Beschneidung. In den Städten Tyros, Sidon, Byblos gab es sie noch vereinzelt als Reminiszenz an die phönizische Vergangenheit, in Ägypten unter der Oberschicht, bei den Nachkommen der Assyrer noch teilweise, bei den Araberstämmen (zB den Nabatäern) war sie üblich. Und das Ärgerliche für den römischen Fiscus war, daß diese beschnittenen Nichtjuden als Händler teilweise in Jerusalem lebten. Dadurch zeigte sich alsbald, daß die Beschneidung als scheinbar (!) geeigneter Steuertatbestand nicht sinnvoll war. Das war verwaltungsjuristisch nicht administrierbar. Dazu kam, daß Judenchristen behaupteten, keine Juden mehr zu sein. Die in der Kindheit vollzogene Beschneidung war irreversibel, aber sie machten dem Fiscus glaubhaft, daß sie Fleisch und Schafkäse aus derselben Schüssel aßen (das taten sie bereitwillig in seiner Gegenwart) und somit keinesfalls mehr Juden seien.
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RE: Rechtsstellung von Juden und anderen Ethnien im Römischen Reich - von Sinai - 20-04-2014, 13:04
RE: APOKRYPHENBUCH als Grundlagenwerk ,,, - von Harpya - 19-04-2014, 02:01
RE: APOKRYPHENBUCH als Grundlagenwerk ,,, - von Harpya - 19-04-2014, 02:22
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