13-03-2014, 23:43
(13-03-2014, 10:00)Mustafa schrieb:(12-03-2014, 23:30)petronius schrieb: ist diese erhebung in die unantastbarkeit ein privates geschmacksurteil ("ich zieh mir diesen schuh an oder eben nicht"), oder ist aus ihrer göttlichen setzung eine allgemein verbindliche normativkraft abzuleiten?
Es ist ein "Geschmacksurteil" all jener, die sich zu diesen Werten bekennen
dagegen ist nichts einzuwenden
(13-03-2014, 10:00)Mustafa schrieb:(12-03-2014, 23:30)petronius schrieb: denn die menschenrechte sind nicht "unantastbar" qua göttlicher setzung, sondern als solches vereinbart
Die Menschenrechte sind unantastbar qua Setzung des GG
ja, und das wurde vereinbart und nicht göttlich gesetzt
(13-03-2014, 10:00)Mustafa schrieb: Man kann nicht hergehen, und diese einfach so ablehnen, weil es nicht dem eigenen "Geschmacksurteil" entspricht
davon war auch gar nicht die rede
(13-03-2014, 10:00)Mustafa schrieb: Natürlich ist das GG letztlich eine "Vereinbarung", aber genauso sind religiöse Werte eine "Vereinbarung" unter Gläubigen, die sich dazu bekennen
und das macht einen unterschied der verbindlichkeit aus
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)