16-09-2020, 10:34
Sinai schrieb:Beitrag #42
Zur Verfolgung der Zeugen Jehovas in der DDR im Jahre 1950:
Geschichte der Zeugen Jehovas - Wikipedia
"Es resultierten hohe Zuchthausstrafen: zweimal lebenslänglich . . . dreimal 15 Jahre, einmal 12, zweimal 10 und einmal 8 Jahre Zuchthaus.
Für das Singen von rhytmischen Jesus-Songs und die Weigerung Blutwurst zu essen bekam niemand lebenslänglich
Warum dieser unglaubliche Haß ?
Du verschweigst, dass diese Verurteilungen in einem rechtsstaatlichen Verfahren (jedenfalls nach DDR-Verfassung mit garantierter Religionsfreiheit) erfolgten. Es war ein großer (Schau-)Prozess und hatte mit der Religion der Zeugen-Jehovas Eigenschaft nichts zu tun. Erst als sogenannte Spionage- "Gebietskarten" der ZJ in die USA, zum "imperialistischen Klassenfeind" geschmuggelt wurden, griff der Staat mit diesen drakonischen Maßnahmen ein.
Das war der "unglaubliche Haß" der Staatsführung, zu dem du diesen Musterprozess hoch stilisierst.
Was deinen Vergleich mit "Blutwurstessen und rhythmischen Jesus-Songs" damit zu tun haben soll, erschließt sich niemandem. Er lässt aber schon zum wiederholten Male die Sachlichkeit vermissen.