(06-12-2012, 21:18)ags schrieb: Um das Jahr 381 herum wurde dem Christentum der Anspruch die Staatsreligion zu sein erteilt, für den Preis dass es die Trinität verbindlich akzeptiert.
...Kirche die Macht über den Staat...
Zur Staatsreligion wurde das Christentum erst 391/92 (von Theodosius I.) erklärt.
"Macht" hatte die Kirche – insbesondere in der östlichen Reichshälfte - damals und auch in der näheren Zukunft nur in den Grenzen, die der Kaiser festlegte.
Und:
Mit dem Trinitätsdogma hatte das nichts zu tun.
MfG B.