13-08-2009, 17:07
(13-08-2009, 16:08)Byron schrieb: Das Urteil ist schon ärgerlich, aber wie auch der Jurist im Artikel anmerkte, ist es kaum möglich, rechtsextremistische Parolen bzw. Rechtsextremismus allein mit dem Strafrecht zu bekämpfen.
Diese Bekämpfung muss imo viel früher beginnen und anders angepackt werden, da die Neo-Nazis selten vor solch doch eher harmlosen Strafen zurückschrecken.
Schade, dass es ihnen damit noch leichter gemacht wird.
Aber immerhin ist das Urteil gegen Horst Mahler jetzt rechtskräftig.
ich finde es gut, wenn nun klar ist, daß verfremdete nazi-symbolik nicht grundsätzlich strafbar ist. schließlich wurden ja auch schon antifa verknackt, weil sie ein durchgestrichenes hakenkreuz (verbotenes symbol!) auf dem t-shirt hatten
verbote lösen keine probleme mit falscher einstellung, sei es nazitum oder kampftrinkerei