02-01-2021, 14:30
(02-01-2021, 13:38)Sinai schrieb:
Chrustschow war wohl ein verdeckter parteiinterner Gegner Stalins . Der Jurist sagt Mentalreservation dazu
Nun verrennst Du Dich in ein juristisches Gebiet (Mentalreservation) aius dem Vertragsrecht in dem Du offenbar wirklich nichts verloren hast. Lies Dir den Palandt zu 116 BGB mal durch, dann weißt Du, dass der mit Chruschtschows Handeln aber auch gar nichts zu tun hat.
Chruschtschow war auch kein "verdeckter parteiinterner Gegner Stalins"! Sonst wäre er unter ihm nicht das geworden, was er jahr(zehnte)lang an seiner Seite war.
Sein Schwenk, und mit ihm der des gesamten Politbüros, kam erst lange nach Stalins Tod.