29-12-2010, 15:31
(29-12-2010, 14:31)Visionaire schrieb: die Kleinlichen hier
Wer es notig hat, andere Denkeweisen zu beleidigen, ist für mich eh irrelevant. Den traue ich Vernunft schon mal gar nicht zu.
Du wurdest bereits Ekkard gegenüber persönlich, indem Du seine Aussage auf seine Person gemünzt hast - er sei nicht in der Lage zur Vernunft.
(29-12-2010, 14:31)Visionaire schrieb: Geschichtliche Ereignisse haben gezeigt, welche Greueltaten möglich sind. Daraus kann man schließen, dass man sehr viel Leid hätte verhindern können, wenn man einen bestimmten Schnitt gesetzt hätte.
Das kann man eben nicht daraus schließen.
Weil keiner weiß, was daraus nun entstanden wäre.
Und überhaupt ist nicht formulierbar, was aus einer bestimmten Tat entsteht. Immerhin ist die Geschichte noch nicht zu Ende.
Ich bin äußerst misstrauisch Menschen gegenüber, die dergleichen nicht verstehen.
Missbrauchen sie vielleicht den Begriff "Vernunft" für ihre eigenen persönlichen Überlegungen?
(29-12-2010, 14:31)Visionaire schrieb: Ein Gebot, das aufgrund seiner Pauschalität vor allem genutzt wird, um den Täter zu schonen, kann ich mit meiner Vernunft nicht in Einklang bringen.
Das wäre dann Deine eigene Vernunft. Wobei das Wort "Vernunft auch hier schon auf Deine persönliche Wertvorstellung reduziert wurde.
Welches Gebot genau übrigens wird vor allem dazu genutzt, den Täter zu schonen?
Im Kontext des von Dir Geschriebenen meinst Du vermutlich "Du sollst nicht töten"?
Also willst Du die Todesstrafe mit "Deiner" Vernunft rechtfertigen?
Denn nach Deiner seltsamen Vorstellung soll dieses Gebot ja vor allem Schuldige schützen.
Worum es mir geht:
a. Ich selber halte nicht viel von religiösen Geboten, wenn sie inzwischen durch Gewissensgebote ersetzt werden können und man darauf bauen kann, dass das Gewissen der einzelnen Menschen sensiblisiert genug ist.
b. Bürgerliche Gesetze bezüglich Mord, Totschlag etc. dienen anderen Zwecken, nämlich dem gedeihlichen Miteinander der Bürger untereinander.
a. und b. waren vermutlich in den Kulturen, wo die zehn Gebote aufgestellt wurden, noch eine Einheit und damals also vermutlich notwendig.
c. Das "Gewissen" ist keine einheitliche Masse, es hat sehr unterschiedliche Dimensionen. Es kann sogar Gegensätzliches von einem einzelnen Menschen fordern.
d. Das Gewissen kann also zum Beispiel sagen:
"Töten ist immer und grundästzlich falsch. Es verletzt immer den Täter selbst, den Getöteten und das Gefüge der Natur. Ich mache mich damit schuldig."
Das Gewissen kann gleichzeitig sagen:
"Wenn dieser spezielle Diktator jetzt nicht zum Stoppen gebracht wird, dann wird - aus meiner persönlichen Deutung des gerade ablaufenden politischen Geschehens heraus - grauenvolles Morden weitergehen".
Dieser innere Gewissenskonflikt ist nur in einem selber zu entscheiden.
"Schuldig", kann das Gewissen sagen, "mache ich mich in beiden Fällen."
Das Individuum, das sich zum Beispiel entscheidet, diesen einen Diktator zu ermorden, und dies auch selber vollzieht, nimmt es also auf sich, die eine Komponente des Gewissens zu verletzen zu Gunsten der anderen Komponente des Gewissens. Er nimmt es auf sich, ein Leben lang mit den inneren Bildern zu leben, die ein Mord nun mal mit sich bringt.
e. Da das Gewissen also mehrere Komponenten hat - genannt habe ich ein grundsätzliches "Töten ist Schuld" und ein singuläres "In Einzelfällen muss ich prüfen, ob ich mich in diesem Sinne schuldig machen muss, um mich im anderen Sinne nicht schuldig zu machen - kann daraus kein grundsätzliches Gesetz wie in b. abgeleitet werden. b. spricht von Gestzen innerhalb der Gesellschaft.
Es kann also nicht das Verbot von Mord innerhalb der Gesellschart aufgehoben werden. Wenn der Staat gewisse Morde weniger ahndet als andere, dann ist damit noch immer nicht das Gewissen entlastet.
f. Dass das Morden im Krieg von dem Staat weniger geahndet wird als das Morden im Nicht-Kriegszustand wäre im Übrigen daraufhin mal zu untersuchen.