24-10-2010, 18:25 
		
	
	
		Der Unterschied ist, dass jeder Supermarkt Musik spielen darf und auch tut und wenn man das nicht hören will, dann betritt man diese als Privatgrundstück nicht. Was ein Supermakrt auf seinem Grundstück in seinen Geschäftsräumen tut ist ja nicht mit lautstarkem Glockengeläut zu vergleichen.
Ob man aber Glockengeläut oder Immam Aufrufe hören will kann man sich nicht aussuchen und ja: Ich bin für Gleichbehandlung innerhalb der Religionen. Was die eine darf muß jede andere auch dürfen. Keine Sonderbehandlung und wenn der Fakt, dass alle dieses Recht in Anspruch nehmen dazu führt, dass die Öffentlichkeit gestört wird, dann sollte genauso gleichberechtigt keine Religion öffentlich zu irgendetwas durch Lautstärke aufrufen dürfen.
Das was für dich harmonisch ist, ist für mich störend und lästig und wenn das Christentum so etwas darf, dann soll mein glaube das auch dürfen.
	
	
Ob man aber Glockengeläut oder Immam Aufrufe hören will kann man sich nicht aussuchen und ja: Ich bin für Gleichbehandlung innerhalb der Religionen. Was die eine darf muß jede andere auch dürfen. Keine Sonderbehandlung und wenn der Fakt, dass alle dieses Recht in Anspruch nehmen dazu führt, dass die Öffentlichkeit gestört wird, dann sollte genauso gleichberechtigt keine Religion öffentlich zu irgendetwas durch Lautstärke aufrufen dürfen.
Das was für dich harmonisch ist, ist für mich störend und lästig und wenn das Christentum so etwas darf, dann soll mein glaube das auch dürfen.
Gruß
Motte
	
	
Motte

 
 

 
