(30-08-2010, 01:13)agnostik schrieb: Außerdem hatte auch Professor Knobloch, auf dessen Übersetzung ich mich in meinem 1.Beitrag bezogen habe, ganz ganz sicher ausreichende Kenntnisse der griechischen Sprache
Dann wäre es schön, wenn Du berichten könntest, wie Dein Professor Knobloch (meinst Du den Germanisten Clemens Knobloch?) es fachlich begründet
τί ἐμοὶ καὶ σοί, γύναι (wörtlich: was mir und dir, Frau)
mit: "Frau, du hast ja Recht" zu übersetzen!
(30-08-2010, 01:13)agnostik schrieb: Wie ich aus einem Beitrag von Guest entnommen habe, hatte derjenige, der den griechischen Text in die vulgata übersetzte, wohl ebenfalls ausreichende Kenntnisse der griechischen Sprache.
Die mit der Vulgata erbrachte Übersetzungsleistung wird Hieronymus zugeschrieben.
Hieronymus beklagte sich bei seinem Dienstherrn (Papst Damasus I.), dass zu viele (alt-)lateinische Übersetzungen des NTs mit unterschiedlicher Wiedergabe des griechischen Textes im Umlauf seien, worauf er von Damasus den Auftrag zu einer Textrevision erhielt.
Wie viel an der Vulgata Übersetzungsleistung des Hieronymus ist, ist umstritten. Es darf aber angenommen werden, dass das, was in der Vulgata steht, die Billigung des Hieronymus hatte.
Dass Hieronymus, wenn er sich nicht sicher war, wie etwas zu übersetzen sei, "interlinear" übertrug, weiß man aus den Streitigkeiten, die er mit Rufin hatte, als es um "die Richtigkeit" der Übersetzung von Schriften des Origenes ging. So meinte Hieronymus (in einem Briefwechsel mit Rufin), dass sich Rufin bei seiner Übersetzungsarbeit "zu weit vom Geschriebenen entfernt" hätte, worauf er die Arbeit Rufins an den Wörtern klebend "verbesserte"!
Das gilt auch für die Vulgata: Wenn sich Hieronymus nicht entscheiden konnte, wie zu übersetzen sei, hat er offenbar wörtlich ins Lateinische übertragen.
Da der dativus commodi (bzw. incommodi), an den sich die Gebrauchsweisen des dativus sympathicus, des dativus ethicus sowie des dativus auctoris anschließen, immer in loser Beziehung zur eigentlichen Satzaussage steht, sind entsprechende Ergänzungen gestattet bzw. gefordert. Diese müssen sich aber an dem orientieren, was die griechische Sprache zulässt, das heißt, an dem orientieren, wovon es in der griechischen Literatur Belegstellen gibt.
Tut man das nicht, liegt eine mangelhafte Übersetzung vor!
(30-08-2010, 01:13)agnostik schrieb: Außerdem gibt es auch Bibeln, in denen anders übersetzt ist.
Ja, die gibt es. Und in jedem Fall hat der Übersetzer zu erklären, wie er zu seiner Übersetzung kommt. Oftmals ist auch der Wunsch Vater des Gedankens!
Qualitätvolle Übersetzungen, wie Luther 1984, Elberfelder, Herder, Einheitsübersetzung, etc., stimmen mit ihrer Übertragung von Joh 2,4 ins Deutsche weitgehend überein.
Im Rahmen der (sprachlichen) Zulässigkeit hat Luther 1984 den gegenständlichen Satz zu entschärfen versucht:
Luther 1545: Weib was habe ich mit dir zu schaffen.
Luther 1984: Was geht's dich an, Frau, was ich tue?
MfG B.

