10-06-2010, 08:08
(10-06-2010, 07:50)d.n. schrieb: Interessant wäre, daß nach juristischem Prinzip hier Gott indirekt die Existenz anderer Götter bestätigt,..d.h. eine Exclusio kann nur erfolgen, wenn es etwas zum ausschließen gibt ;),..gehe ich nun von einem imaginären Pantheon aus, so müßte dort ja -immer vorausgesetzt daß JAhwe kein Despot ist, eine friedliche Demokratie zwischen den verschiedenen Göttern herrschen; d.h. es besteht für die Menschen praktisch Wahlfreiheit des Glaubens,..daraus folgt aber wiederum, daß die einzelnen "Gesetzesbücher" nur für die jeweilig zugehörigen Menschen Gültigkeit haben,..
"Imaginäres Pantheon", "Demokratie zwischen verschiedenen Göttern" etc. sind eher abstrakte Konstruktionen, mit denen sich Theologen (oder Juristen :icon_cheesygrin: ) beschäftigen können. Für das sogenannte "auserwählte Volk" waren die Verhältnisse in ihrer realen Welt ausschlaggebend: als winziges Völkchen/winzige Religion umgeben von zahllosen größeren, mächtigeren Völkern/Religionen, denen es jederzeit einfallen konnte, besagtes "auserwählte Volk" in einem einzigen Handstreich zu vernichten.
Die "anderen" Götter waren simpel Realität, sie hatten Gläubige, Machtbereiche, Besitztümer, Tempel, vielleicht sogar eigene Streitkräfte, egal ob sie nun in irgendeinem Pantheon real existierten oder nur in der Phantasie der Menschen, die an sie glaubten...
(und ggf. bereit gewesen wären, für sie in den Krieg zu ziehen und ein mißliebiges "auserwähltes Völkchen" einfach auszulöschen...)
und allein darum schon mußten diese "anderen Götter" im Paragraph 1 des Gesetzeswerks erwähnt werden, reale Existenz oder nicht.
Pragmatismus ist ja bis heute ein ausgeprägter Wesensbestandteil des jüdischen Volkes.

