05-05-2010, 14:06
(05-05-2010, 13:38)d.n. schrieb: Klar, aber manchmal liegt auch das system voll daneben,..hatte mal einen Einsatz, wo wir eine selbstmordgefährdete Person gemeinsam mit der Rettung abzuholen hatten,..Die Dame hatte Krebs im Endstadium und bevor sie die letzten Tage unter Schmerzen im Krankenhaus verbringe, bringe sie sich um, sagte sie zu einer Nachbarin,..die ruft uns an, und wir müssen per Gesetz handeln,..
das ist sicher ein problem. regeln und gesetze sind leider so, daß sie nicht jedem einzelfall gerecht werden (können) bzw. lassen eben keinen oder nur sehr begrenzten ermessensspielraum
aber: ich habe zu meiner zeit bei der rettung zwangseinweisungen immer gehaßt (kamen zum glück eher selten vor). damals war es afaik so, daß diese von einem amtsarzt verfügt werden mußte (der nicht unbedingt ein fachmann für psychiatrie war oder auch nur eine gründliche anamnese durchgeführt hätte). ist das denn heute auch noch so?
wenn ich die sache mit dem unterbringungsgesetz von 1990 richtig verstehe, grundsätzlich ja. ohne arzt gehts nur bei "gefahr im verzug" - und ob das bei der todkranken dame in deinem beispiel gegeben war?
wie auch immer - ein in a zwangsweise eingewiesener muß unverzüglich von zwei psychiatrischen fachärzten untersucht werden, und stellen diese fest, daß die voraussetzungen für die "unterbringung" (so der fachterminus) gegeben sind, muß dies noch vom gericht bestätigt werden. es ist also nicht ganz so, daß patienten einfach so weggesperrt werden
in d ist das alles natürlich ländersache, läuft aber grundsätzlich ähnlich. klar sind da die exekutivbeamten die "dummen", die mal als erstes ihren kopf hinhalten müssen (denn auch gerechtfertigte einweisungen werden von den patienten selten eingesehen)
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

