04-05-2010, 18:34
(04-05-2010, 17:35)SchmetterMotte schrieb: Anschließend kann man auch fragen, ob es wirklich richtig ist, Menschen in Kliniken einzusperren, die sich selbst umbringen wollen. Ab wann darf man für einen anderen entscheiden?
dann, wenn dieser krankheitsbedingt nicht in der lage ist, verantwortlich für sich selbst zu entscheiden. was bei einem schwer depressiven zweifellos gegeben ist, bei einem physisch todkranken aber nicht (klar liegt die crux hier in der grenzziehung zwischen den beiden fällen, denn derart schwarz-weiß ist die lage ja nie)
es werden aber nicht "Menschen eingesperrt, die sich selbst umbringen wollen" (das klingt so nach strafe), sondern es kann in bestimmten fällen zum selbstschutz der patienten eine zwangsweise anhaltung in psychiatrischer behandlung verfügt werden. ich habe übrigens auch patienten kennengelernt, die beim aufkommen entsprechender depressiver selbstmordabsichten aus eigenem antrieb in die psychiatrische klinik gegangen sind, anstatt ihrer depression nachzugeben
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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