29-01-2010, 16:47
(29-01-2010, 16:34)petronius schrieb:(29-01-2010, 16:21)Gundi schrieb: Auch wenn der Tatbestand der selbe ist und Emotionen nicht in das Urteil mit einfließen dürfen (bin da deiner Meinung), empfindet doch wahrscheinlich aber auch der Polizeibeamte und der Richter vieleicht mehr Zorn auf den einen und mehr Verständnis für den anderen. Oder nicht?
ganz bestimmt - das ist nur menschlich
es darf aber nicht sich auf verhalten und insbesondere urteil auswirken. und gerade wenn du moral so eng mit emotion verknüpft siehst, dann darf es eben auf eine moralische verurteilung (siehe deinen beitrag 58) gar nicht ankommen
Eine moralische Verurteilung darf natürlich bei einem rechtskräftigen Urteil für den selben Tatbestand nicht mit einbezogen werden. Ganz klar. Aber dennoch nimmt doch jeder Mensch eine Wertung für sich vor die vieleicht bei Mord dem einen mehr Verständnis und dem anderen mehr Wut entgegenbringt. Das meine ich mit moralischem Urteil. Den eine verurteile ich für mich vieleicht härter (Stufe seine Schuld höher ein), den anderen vieleicht milder, obwohl beide die selbe Tat begangen haben. Das eigentliche rechtliche Urteil muss davon natürlich frei bleiben.
