29-01-2010, 13:29
dazu nur ein kleiner Hinweis gundi: Emotionen darfst du nicht mit Moral gleichsetzen; wenn ich etwas für moralisch falsch halte, impliziert das nicht gleich eine emotionale Reaktion; besonders in meinem Beruf als Polizist wären Emotionen bei einem Tatort eher hinderlich,..
Mitleid für das Opfer oder Zorn auf den Täter würden die korrekte Anwendung des Gesetzes, auf die Jeder Anspruch hat, beeinflussen,
..als Beispiel: Täter A erschlägt eine alte Frau und beraubt die Leiche, Täter B erschlägt einen Kinderschänderund beraubt die Leiche,...soll ich jetzt mehr Mitleid mit der alten Frau haben, oder mehr Mitleid mit dem Kinderschänder?, Mehr Zorn auf Täter A oder auf Täter B? Fakt ist, das beide Fälle, so sie unter denselben Aspekten begangen wurden, gleich zu behandeln sind.Es darf nicht in die Urteilsfindung mit einfließen, ob jetzt ein Kind , eine alte Frau, oder ein Kinderschänder ermordet wurde, subjektiv mehr oder weniger ausgeprägtes Mitleid mit den verschiedenen Opfern sollte nicht in die Urteilsfindung einfließen,..
Mitleid für das Opfer oder Zorn auf den Täter würden die korrekte Anwendung des Gesetzes, auf die Jeder Anspruch hat, beeinflussen,
..als Beispiel: Täter A erschlägt eine alte Frau und beraubt die Leiche, Täter B erschlägt einen Kinderschänderund beraubt die Leiche,...soll ich jetzt mehr Mitleid mit der alten Frau haben, oder mehr Mitleid mit dem Kinderschänder?, Mehr Zorn auf Täter A oder auf Täter B? Fakt ist, das beide Fälle, so sie unter denselben Aspekten begangen wurden, gleich zu behandeln sind.Es darf nicht in die Urteilsfindung mit einfließen, ob jetzt ein Kind , eine alte Frau, oder ein Kinderschänder ermordet wurde, subjektiv mehr oder weniger ausgeprägtes Mitleid mit den verschiedenen Opfern sollte nicht in die Urteilsfindung einfließen,..
Aut viam inveniam aut faciam

