(17-12-2009, 23:31)alwin schrieb: @Jakow
Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle. Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert. In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.
Gruß
Es ging doch um den Handschlag mit dem die Lehrerin ihre Schüler begrüßt, hab ich das noch richtig in Erinnerung?
Wenn der Schüler/ die Schülerin der Lehrerin erklären kann warum er/sie Ihr die Hand nicht geben möchte. Können die beiden darüber reden und das klären. Warum ist es unhöflich der Lehrerin den Handschlag zu verweigern, aber es ist nicht unhöflich etwas einzufordern was die religiöse Umgangsform evtl nicht erlaubt?
Und wie ist das jetzt in Zeiten der Schweinegrippe? Überall hängen Plakate, keine Hände schütteln.
Wen interessiert es unter diesem Aspekt ob der andere verletzt ist (der vielleicht keine Panik hat oder geimpft ist)) und mir die Hand reichen will, aber ich weigere mich (weil ich Angst vor der Schweinegrippe habe und mich an die Empfehlungen halte)
As Salamu Aleikhum