17-12-2009, 23:31
@Jakow
Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle. Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert. In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.
Gruß
Im öffentlichen Leben spielen religiöse Gründe aber keine Rolle. Eine Verweigerung des Handschlags aus religiösen Gründen ist daher hier reichlich deplaziert. In dem Falle sogar ein Akt der Unhöflichkeit. Religiöse Gründe sind kein Alibi, einen anderen Menschen zu verletzen.
Gruß
