14-12-2009, 12:04
(14-12-2009, 08:54)alwin schrieb:Moski schrieb:Nein, nicht einzufordern. Aber ihn auszuüben.Und damit unhöflich zu erscheinen... Also, ich schrieb bereits: Gastrecht über Hausrecht?
Gruß
Ich stelle nicht das Gastrecht über das Hausrecht - ich versuche nur zu verdeutlichen, dass andere Menschen andere Gebräuche haben und diese Gebräuche in einem gewissen Rahmen zu berücksichtigen sind.
Wenn ich dich recht verstehe, dann stellst du das Hausrecht über das Gastrecht. Der Gast hat sich so zu verhalten, wie der Hausherr es wünscht.
Die Frage ist nur, ob jene Menschen, die andere Sitten und Gebräuche kennen, hier bei uns noch dem Gastrecht unterliegen oder bereits Hausrecht haben.
Üben autochthone Deutsche, die zu einer nicht-christlichen Religion wie Islam, Buddhismus usw. oder zu einer nicht mitteleuropäischen Weltanschauung gewechselt sind , nur Gastrecht aus?
Und welche Stellung haben jene Menschen, die mit einer nicht-christlichen Religion bzw. nicht-mitteleuropäischen Weltanschauung nach Deutschland gekommen sind, nun aber auf Dauer hier bleiben wollen, in Bezug auf Haus- oder Gastrecht? Werden sie durch gesellschaftlichen Druck zur Assimilation gezwungen?
Ist also "Deutsch-Sein" (d. h. Anspruch auf die Ausübung des Hausrechts erheben) abhängig von der ethnischen Herkunft oder von der ausgewiesenen Staatsangehörigkeit im Personalausweis?
Ist ein Mensch schwarzer Hautfarbe allein wegen seiner Hautfarbe niemals "Deutscher" und bleibt dem Gastrecht unterworfen?
Ist ein Mensch, der den Verzehr von Schweinefleisch aus religiösen Gründen ablehnt, sein Haupthaar unter einem Tuch verbirgt und sich weigert, seine Beine oberhalb der Knöchel der Öffentlichkeit zu zeigen, eben deshalb niemals "Deutscher" und auf ewig dem Gastrecht ausgesetzt?
as-salâmu aleikum
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)

