14-12-2009, 02:07
(13-12-2009, 18:15)alwin schrieb: @Moski
Deiner Logik zur Folge habe ich dann das Recht, in einem anderen Kulturkreis, wo der Handschlag nicht üblich ist, dennoch einzufordern, weil dieser für mich kulturell eine Bedeutung hat. Nach Deiner bisherigen Darstellung steht ja das Gastrecht über dem Hausrecht!
Gruß
Nein, nicht einzufordern. Aber ihn auszuüben.
as-salâmu aleikum
Moski
Ich bin gegen Religion weil sie uns lehrt, damit zufrieden zu sein, dass wir die Welt nicht verstehen (Richard Dawkins)

