13-12-2009, 17:28
@Moski
Also habe ich mich in meiner Heimat den Fremdgepflogenheiten eines Andersgläubigen zu unterwerfen, obwohl hierzulande der Handschlag nicht religiös sondern eher kulturbedingt ist?
Und zum weiteren: Der Andersgläubige hat also hierzulande das Recht, mir seine Gepflogenheiten aufzudrücken, (s)eine Gepflogenheit, die in unserem Kulturkreis als Ausdruck der Unhöflichkeit gilt? - Schon einmal etwas von Gastrecht gehört?
Wenn, dann müßte ja vorher (also vor Austausch des Begrüßungszeremoniells) ein Gespräch stattfinden, was eine Einigung im Sinne eines für beide Seiten annehmbaren Kompromisses darstellt.
Oder haben Andersgläubige das Recht, mich als Andersgläuniger aus deren Sicht, mit ihren Bräuchen zu beherrschen?
Gruß
Also habe ich mich in meiner Heimat den Fremdgepflogenheiten eines Andersgläubigen zu unterwerfen, obwohl hierzulande der Handschlag nicht religiös sondern eher kulturbedingt ist?
Und zum weiteren: Der Andersgläubige hat also hierzulande das Recht, mir seine Gepflogenheiten aufzudrücken, (s)eine Gepflogenheit, die in unserem Kulturkreis als Ausdruck der Unhöflichkeit gilt? - Schon einmal etwas von Gastrecht gehört?
Wenn, dann müßte ja vorher (also vor Austausch des Begrüßungszeremoniells) ein Gespräch stattfinden, was eine Einigung im Sinne eines für beide Seiten annehmbaren Kompromisses darstellt.
Oder haben Andersgläubige das Recht, mich als Andersgläuniger aus deren Sicht, mit ihren Bräuchen zu beherrschen?
Gruß