11-12-2009, 12:07
@Jakow
Meines Wissens nach soll ja einem jungen muslimischen Mädchen erspart bleiben, einen Mann "oben ohne" oder eine junge Frau im Badeanzug oder gar Bikini zu sehen.
Diese Konfrontation passiert im Straßenverkehr aber auch, spätestens beim einkaufen, oder Betroffene muß einen Lieferungsservice in Anspruch nehmen.... aber auch da ist ein solcher Anblick nicht ausgeschlossen. Lediglich der Besuch eines Schwimmbades oder FKK-Strandes ist eine freiwillige Sache im Rahmen der Privatzeit. Wie sieht es nun mit der Zumutung, was die Körperbedeckung angeht, im Nichtschwimmbereich aus? Darf sich auf Grund der Zumutbarkeit für eine Muslimin ein Klassenkamerad/in auch hier nicht freizügig anziehen dürfen, damit den moralischen Bedürfnissen dieser Muslime genüge geleistet wird?
Gruß
Zitat:Ja, es gibt Lehrpläne, die das vorschreiben! Ich spreche von Berufschulen.Das mag sein, führen aber am Thema vorbei. Mit den Mahlzeiten war ja auch nur als (unbrauchbarer) Vergleich angedeutet worden.
Hier sind Moslems mit ihren Einwänden gegen Schweine, Alkohol und Mode bisher gescheitert.
Meines Wissens nach soll ja einem jungen muslimischen Mädchen erspart bleiben, einen Mann "oben ohne" oder eine junge Frau im Badeanzug oder gar Bikini zu sehen.
Diese Konfrontation passiert im Straßenverkehr aber auch, spätestens beim einkaufen, oder Betroffene muß einen Lieferungsservice in Anspruch nehmen.... aber auch da ist ein solcher Anblick nicht ausgeschlossen. Lediglich der Besuch eines Schwimmbades oder FKK-Strandes ist eine freiwillige Sache im Rahmen der Privatzeit. Wie sieht es nun mit der Zumutung, was die Körperbedeckung angeht, im Nichtschwimmbereich aus? Darf sich auf Grund der Zumutbarkeit für eine Muslimin ein Klassenkamerad/in auch hier nicht freizügig anziehen dürfen, damit den moralischen Bedürfnissen dieser Muslime genüge geleistet wird?
Gruß