08-12-2009, 23:14
(08-12-2009, 19:35)Moski schrieb: Was gezeigt werden darf und was nicht, haben Rechtsgelehrte des Islam (Ulama) festgelegt. Nach traditioneller Auffassung ist bei eine Muslima der gesamte Körper mit Ausnahme von Gesicht, Händen und Füßen als "aurah" definiert, der vor den Blicken fremder Männer zu bedecken ist.
Die "aurah" eines Muslims liegt zwischen Bauchnabel und Knie
das mag die auffassung sein, die du für "traditionell" hältst
es gibt auch andere, und welcher frau sich anschließen will, ist ihre sache als gläubige
Zitat:Wenn das Schulsystem Dinge als richtig erachtet, die von religiösen Gemeinschaften als nicht richtig angesehen werden, dann stellt sich die Frage, ob die Anhänger solcher religiösen Gemeinschaften zur Akzeptanz solcher Dinge gezwungen werden sollten
diese frage stellt sich durchaus nicht. es gibt kein sonderrecht für anhänger irgendwelcher "religiösen Gemeinschaften"
Zitat:Immerhin gilt in Deutschland laut Grundgesetz die Religionsfreiheit, wonach niemand zu etwas gezwungen werden darf, was seine Religionsfreiheit einschränkt
es steht dir frei, vor dem verfassungsgericht auf verletzung der religionsfreiheit durch schwimmunterricht zu klagen
viel glück
auch die religionsfreiheit hat sich wie die freiheit des einzelnen allgemeinen regeln zu unterwerfen
Zitat:Der koedukative Schwimmunterricht bringt Muslime ein erhebliches Problem, da er mit den Regeln und Moralvorstellungen des Islam bricht
das seh ich als problem dieser vorstellung von islamischen "Regeln und Moralvorstellungen", nicht der allgemeinen schulpflicht
Zitat:Es ist unsittlich für eine Muslima, sich in Badeanzug fremden Menschen zu zeigen. Die Möglichkeit eines Ganzkörperbadeanzugs wird als eine Lösung angesehen, jedoch verhindert dies nicht, dass muslimische Frauen und Mädchen den Anblick anderer entblößter Menschen ertragen müssen. Aus gutem Grund haben eine ganze Reihe von Städte in ihren städtischen Bädern Badezeiten extra für Muslimas eingerichtet
die muslimischen schülerinnen dürfen ja auch dieses angebot gerne wahrnehmen
würde es eine religion als "unsittlich" ansehen, überhaupt zur schule zu gehen, müßten wir dann diese schüler aus der schulpflicht entlassen?
Zitat:Selbstverständlich. Wenn es Ausdruck des persönlich gelebten Glaubens ist, einer Frau nicht die Hand zu geben, warum sollte dann jemand gezwungen werden?
und wenn es als "Ausdruck des persönlich gelebten Glaubens" verkauft wird, frauen grundsätzlich den respekt zu verweigern, dann ist das kommentarlos hinzunehmen?
ich glaube nicht
unsere gesellschaft ist nun mal anders strukturiert. wer an ihr teilhaben will, kann nicht seine sonderregeln allen anderen aufdrücken
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)

