(07-12-2009, 16:32)Romero schrieb: Es geht gar nicht um Religiöse Vorschriften oder nicht Religiöse Vorschriften. Jüdische Kinder haben keine Sonderrechte in der Schule. Christliche Kinder haben keine Sonderrechte in der Schule. Buddhistische Kinder haben keine Sonderrechte in der Schule. Muslime haben kein Anrecht auf Sonderrechte in der Schule. Wenn sie für einen bestimmten, inoffiziellen Feiertag frei haben wollen, gibt es heutzutage die Möglichkeit des Absenztages. Aber dauerhafter Dispens vom Schwimmunterricht für Muslime? Njet.
Ist es überhaupt muslimisch, die Tochter vom Schwimmunterricht zu entziehen ?
Denke nicht.
Statt zu sagen, muslimische Kinder dürfen kein Schwimmunterricht, müssen aber.
Natürlich wird die Frage schwieriger wenn man eine verschleierte Frau vor sich sieht wenns um Islam geht. Aber die verschleierte Frau ist auch eine tatsächlich nicht geklärte Angelegenheit im Islam, aber in manchen kreisen hoch deklariert.
Jedoch betonen einige Frauen, das der Kopftuch, sofern es aus freiem willen kommt, eine spirituelle Bedeutung für sie hat.