26-11-2009, 13:15
(26-11-2009, 00:40)Ekkard schrieb:(16-11-2009, 18:01)SchmetterMotte schrieb: Wieso sollten weibliche Asylanten nicht arbeiten dürfen? Welches Gesetz besagt denn sowas?Zum Beispiel schrieb das (deutsche) Ausländergesetz vor, dass Antragsteller (Asylbewerber) bis zu einem Bescheid (also z. B. der Duldung) nicht arbeiten dürfen. Sie mussten von einem (relativ geringen) staatlichen Obulus leben.
Stand meines Wissens: eine Weile her, als es um Kosovo ging. Wer's besser weiß, bitte her damit!
gemeint war wohl die doch recht abenteuerliche behauptung
weibliche Asylanten dürfen nicht arbeiten gehen - es sei denn sie arbeiten in der Prostitution
einen gott, den es gibt, gibt es nicht (bonhoeffer)
einen gott, den es nicht gibt, braucht es nicht (petronius)
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