01-10-2009, 10:11
grade eben wurde in der dlf-sendung "von tag zu tag" (podcast unter http://www.dradio.de/dlf/sendungen/dlfpodcast/592674/) der vorsitzende richter zitiert:
es sei eine einzelfallentscheidung, kein präzedenzfall. es könne aus dem urteil nicht abgeleitet werden, daß jede schule entsprechende räumlichkeiten zur verfügung zu stellen habe. es müsse immer im einzelfall betrachtet und entschieden werden, ob und wie sich das gebet in den schulablauf einfügen lasse
auslöser war ja wohl das verbot des gebets durch die schule mit der begründung, die negative religionsfreiheit der mitschüler werde durch das "demonstrative" gebet verletzt. dies wurde seitens des gerichts zurückgewiesen
es sei eine einzelfallentscheidung, kein präzedenzfall. es könne aus dem urteil nicht abgeleitet werden, daß jede schule entsprechende räumlichkeiten zur verfügung zu stellen habe. es müsse immer im einzelfall betrachtet und entschieden werden, ob und wie sich das gebet in den schulablauf einfügen lasse
auslöser war ja wohl das verbot des gebets durch die schule mit der begründung, die negative religionsfreiheit der mitschüler werde durch das "demonstrative" gebet verletzt. dies wurde seitens des gerichts zurückgewiesen
