23-09-2009, 14:29
(23-09-2009, 14:05)Jakow schrieb:(23-09-2009, 10:36)petronius schrieb: aber sicher doch. ich z.b. bin als christ aufgewachsen und in freier entscheidung zum glaubenslosen gewordenWunderbar, dass du nun wieder meinst zu wissen, was das Judentum unter dem "Freien Willen" versteht. Oder hast du etwas hier deine Definition einfach eingesetzt? Wäre wieder ein unsaubere Argumentationsweise
du wirfst mir "unsaubere argumentationsweise" vor?
nachdem du dich auf die unterstellung stützt, ich hätte mir angemaßt, zu wissen, was "das judentum" unter "freiem willen" versteht?
vom "judentum" habe ich nichts gesagt (genau genommen noch nicht mal was von "freiem willen"). allerdings auch nicht angenommen, juden würden unter "freiem willen" etwas anderes verstehen als normal deutsch sprechende
Zitat:(23-09-2009, 10:36)petronius schrieb: du meinst, wenn ich beim schnellfahren erwischt worden bin, kann ich mich erfolgreich darauf herausreden, daß ich ja nichts von der geschwindigkeitsbeschränkung wußte?Und wieder wurde der Kontext gewechselt. Nein, ich meine hier nichts, weil es hier um G'tt ging und nicht die Deutsche Justiz. Es ist dein Problem, wenn du hier argumentativ beides gleichsetzt und miteinander austauschst
warum soll der vergleich nicht zulässig sein?
berufung auf verbotsirrtum ist berufung auf verbotsirrtum
Zitat:(23-09-2009, 10:36)petronius schrieb: wieso? von dem "ansonsten" kann er doch auch nicht wissen, daß dein gott das verboten hat. dann muß doch das argument des "nichts davon gewußt haben" auch hier gelten...Du kannst dich ja als Anwalt in den Himmel bewerben
soll das ein argument sein?
Zitat:(23-09-2009, 10:36)petronius schrieb: ...also sind alle "gerechte", egal, was sie tun und wie sie leben - solange man ihnen nicht nachweisen kann, daß sie es anders und besser hätten wissen müssen?Wenn du es so willst, ist das richtig. Allerdings teile ich deine Annahme nicht, dass man ihnen hier nichts nachweisen kann. Schon an Adam ging die Frage: "Wo bist du?" und die meisten wissen es.
unter welchen umständen kann man wem was wie nachweisen?
der hindu darf sich darauf berufen, noch nie was von noachidischen geboten gehört zu haben, und gilt als "gerechter" - der dieb aber nicht?
oder wie?
