23-09-2009, 14:19
(23-09-2009, 13:51)Jakow schrieb:(23-09-2009, 10:24)petronius schrieb: einfache frage - bitte um eine einfache und eindeutige antwort, kein erneutes herumeiern, sodaß man erst schlüsse daraus zu ziehen hätte, die du dann wieder unweigerlich als "falsch" abtustNu, das ist keine einfache Frage, da der Fall viel zu allgemein ist und der wesentliche Teil hierbei alleine bei G'tt liegt, wie ich schon mehrfach sagte
ROFL
da gibts also die noachidischen gebote, aber was sie im einzelnen bedeuten, weiß man nicht...
alles klar!
:icon_cheesygrin:
Zitat:(23-09-2009, 10:24)petronius schrieb: dann gib doch endlich einen anständige definition!LOL.
Zum wiederholten male:
"Wenn ein Nichtjude sich an die noachidischen Gebote hält, gilt er als Gerechter".
Das ist alles und nicht mehr. Was passiert wenn ein Nichtjude sich nicht daran hält, die Gebote nicht kennt, anders erzogen wurde, so dass er sich nicht halten kann, ist alles in der Definition überhaupt nicht enthalten
die frage war die nach einer definition von "götzenanbetung" und "gotteslästerung"
nochmal für ganz unbedarfte, langsam zum mitdenken:
wie ist das noachidische verbot von götzenanbetung und gotteslästerung vereinbar mit der verehrung anderer götter als jahwe?
diesen einfachen deutschen satz zu erfassen, kann doch nicht so schwer sein
(23-09-2009, 13:51)Jakow schrieb: Gut, das Verbot des Götzendienstes ist im Hebräischen "Awoda Zara" und meint einen "Fremden Dienst"
und einen anderen gott als jahwe zu verehren ist etwa kein ""Fremder Dienst"?
dann wäre es ja erwiesen, daß andersgläubige per definitionem die noachidischen gebote nicht erfüllen können
q.e.d.
