23-09-2009, 09:35
(22-09-2009, 16:11)petronius schrieb: wie begründest du das?Wie ich nun schon versuche, auf einfachste Weise dir nahezulegen, besteht ein Unterschied zwischen Geboten und daraus folgender Strafe und Beurteilung. Und genau aus diesem komplexeren Zusammenhang schliesse ich dies.
wie geht das z.b. mit dem verbot der götzenanbetung konform?
So ist richtig, dass Götzendienst hier in bestimmten Formen Nichtjuden verboten ist. Aber der Mensch kann nur für etwas hier verurteilt werden, wo er auch über einen freien Willen verfügt. Wenn also jemand als Hindu aufwächst, ist es eben erst einmal nicht seine freie Entscheidung, hier Götzen anzubeten. Hinzu kommt, dass er auch nie davon hören muss, dass er keine Götzen anbeten darf. Er handelt hier also nicht falsch, er handelt nicht gegen G'tt und daraus heraus kann man annehmen, dass er, wenn er ansonsten richtig handelt, zu den Gerechten zählt.
Das habe ich hier aber alles schon geschrieben. Es sollte eigentlicht nichts Neues sein...

