11-09-2009, 15:19
(11-09-2009, 13:53)SchmetterMotte schrieb: Hm... ganz so allgemein scheinen Gesetze doch nicht zu sein. Ich habe mitbekommen (was ich nicht für möglich gehalten hatte) dass Vielehen in Deutschland zwar nicht geschlossen werden dürfen, sie werden aber als rechtens anerkannt, wenn sie dort geschlossen wurden, wo dieses erlaubt ist. Also hat ein Einwanderer mit 5 Ehefrauen das Recht, dass das deutsche Gesetz alle 5 anerkennt und für alle fünf Sozialleistungen bezahlt. Vorher (vor 2004) waren diese Ehen in Deutschland ungültig.
Also kann man schon sagen, dass auch gesetzlich eine Annäherung an den Islam stattfindet.
ich kann mir nicht vorstellen, daß ein muslim, der im ausland fünf frauen geheiratet hat, nun in d als fünffacher ehemann anerkannt ist, also fünf frauen den status einer ehefrau vor deutschem recht besitzen
sozialgesetzgebung und unterhaltsrecht können möglicherweise die eingegangene unterhaltsverpflichtung anerkennen, aber eine anerkennung der vielehe ist damit sicher nicht verbunden
hier gehts, genau wie bei den vielzitierten "schariagerichten in gb", ums kleingedruckte. ich bitte also, genauer hinzusehen und nicht vielleicht irreführendes einfach nachzuplappern, nur weil man es mal irgendwo gehört hat. ich muß aber dazusagen, daß ich die einschlägigen paragraphen und/oder urteile auch nicht im einzelnen kenne. wenn du diese kenntnis hast, wäre es nett von dir, deine aussage damit zu belegen