09-09-2009, 12:28
(08-09-2009, 22:15)alwin schrieb: Ich habe nicht behauptet, dass eine Meinungsäußerung eines Verfassers für die Zielperson nicht eine Beileidigung darstellen kann, weder subjektiv (Aufnahme und Annahme der Zielperson) noch objektiv (strafrechtlicher Bestand einer Beleidigung einer Zielperson). Wenn mich jemand als "A..loch" bezeichnet, kann ich als Zielperson das als Beleidigung empfinden und notfalls gegen ihn strafrechtlich vorgehen oder bspw. als niveaulose Entgleisung seinerseits betrachten, die ich selber aber ignoriere, weil ich "drüber" stehe.
Es geht mir auch nicht um den Unterschied, ob ich sage
a) meiner Ansicht nach bist Du ein... (als Meinungsaussage)
b) Du bist ein... (als Tatbestand)
Im Prinzip kann mich keiner beleidigen, weil - selbst als objektiver Tatbestand gesehen - es für mich eben allenfalls eine niveaulose Entgleisung ist, auf die es sich im Grunde genommen nicht lohnt einzugehen
ich verstehe leider immer noch nicht, worauf du hinaus willst
hier geht es um ein gesetz, das "gotteslästerung" verbietet. und das problem bei der anwendung eines solchen gesetzes ist eben, den trennstrich zu ziehen zwischen (legitimer) meinung und kritik) und (gesetzeswidriger) beschimpfung
wie du persönlich das siehst, ist von eher marginalem allgemeinen interesse
