08-09-2009, 22:15
@petronius
Ich habe nicht behauptet, dass eine Meinungsäußerung eines Verfassers für die Zielperson nicht eine Beileidigung darstellen kann, weder subjektiv (Aufnahme und Annahme der Zielperson) noch objektiv (strafrechtlicher Bestand einer Beleidigung einer Zielperson). Wenn mich jemand als "A..loch" bezeichnet, kann ich als Zielperson das als Beleidigung empfinden und notfalls gegen ihn strafrechtlich vorgehen oder bspw. als niveaulose Entgleisung seinerseits betrachten, die ich selber aber ignoriere, weil ich "drüber" stehe.
Es geht mir auch nicht um den Unterschied, ob ich sage
a) meiner Ansicht nach bist Du ein... (als Meinungsaussage)
b) Du bist ein... (als Tatbestand)
Im Prinzip kann mich keiner beleidigen, weil - selbst als objektiver Tatbestand gesehen - es für mich eben allenfalls eine niveaulose Entgleisung ist, auf die es sich im Grunde genommen nicht lohnt einzugehen.
Gruß
Ich habe nicht behauptet, dass eine Meinungsäußerung eines Verfassers für die Zielperson nicht eine Beileidigung darstellen kann, weder subjektiv (Aufnahme und Annahme der Zielperson) noch objektiv (strafrechtlicher Bestand einer Beleidigung einer Zielperson). Wenn mich jemand als "A..loch" bezeichnet, kann ich als Zielperson das als Beleidigung empfinden und notfalls gegen ihn strafrechtlich vorgehen oder bspw. als niveaulose Entgleisung seinerseits betrachten, die ich selber aber ignoriere, weil ich "drüber" stehe.
Es geht mir auch nicht um den Unterschied, ob ich sage
a) meiner Ansicht nach bist Du ein... (als Meinungsaussage)
b) Du bist ein... (als Tatbestand)
Im Prinzip kann mich keiner beleidigen, weil - selbst als objektiver Tatbestand gesehen - es für mich eben allenfalls eine niveaulose Entgleisung ist, auf die es sich im Grunde genommen nicht lohnt einzugehen.
Gruß
