04-09-2009, 21:58
Joe, ja das hast du, aber man kann jemanden nicht vor der Tat verklagen. Ich hab zwar voraus gesehen was passieren würde, aber man kann jemanden nicht schon bevor er falsch handelt verbal rauswerfen. Deswegen wurde das Thema gelöscht. Ich habe bm allerdings auf Anfrage darüber informiert, was dort in etwa geschrieben wurde und das er sich, wenn er drauf besteht, per Pn bei dir melden könnte. Ich nehme aber nicht an, dass er das getan hat.
Gruß
Motte
Motte

