03-09-2009, 10:07
(03-09-2009, 08:36)Tao-Ho schrieb: Gut, denn dann kannst Du höchstpersönlich ja den dreijährigen Prozess
dieses Verbrechers zahlen, indem er sich erstritten hat seinen jüngsten
Sohn "Djihad" nennen zu können
warum sollte ich das?
Zitat:Meiner Meinung nach hat dieses Subjekt die Rechte, welche er einfordert verloren, denn er kümmert sich sonst keinen Deut ums Recht des deutschen Volkes
welches "Recht des deutschen Volkes"?
weißt du eigentlich, wie du klingst, wenn du menschen so einfach ihre rechtspersönlichkeit absprichst?
zum glück aber hat recht mit deiner privatmeinung nichts zu tun rech
Zitat:Ganz einfach: Ich halte mich an die hiesigen Gesetze
nun, und das war bei besagtem herren ja wohl auch der fall. andernfalls er verurteilt worden wäre. du aber wirfst ihm ja vor, ein verfahren gewonnen zu haben
Zitat:Im Gegensatz zum betreffenden Objekt bin ich sicher nicht nach Ö gekommen um hier den Staat auszubluten und zu islamisieren
was berechtigt dich, diesen vorwurf zu erheben?