19-07-2009, 17:30
@alwin
Sehr richtig! Aber der Wahrheitsanspruch ist m.E. grundsätzlich vorhanden, wenn man eine Religion vertritt, und deshalb war dein von Saldo gefettetes Zitat auch keine unzulässige Verallgemeinerung.
Sehr richtig! Aber der Wahrheitsanspruch ist m.E. grundsätzlich vorhanden, wenn man eine Religion vertritt, und deshalb war dein von Saldo gefettetes Zitat auch keine unzulässige Verallgemeinerung.