19-07-2009, 16:38
alwin schrieb:Kannst Du mir einmal begründen, wo dieser Anspruch auf Religionswahrheit eine unzulässige Verallgemeinderung sein soll?
Abgesehen davon, dass damit die Existenzfrage einer theistischen Religion begründet ist (Wozu sollte sie (die Religion) sonst auch bestehen?)!
Dem ist nichts hinzuzufügen. Was ist denn für eine Glaubensgemeinschaft kennzeichnender als der Wahrheitsanspruch ihrer Lehren?
Und ich frage noch einmal: Wer vertritt eine Religion, ohne ihren Lehren einen Wahrheitsanspruch zuzugestehen?