19-10-2003, 11:11
Salam Mustafa,
ich hatte mich auf dieses Urteil bezogen. Die Frau war ja nicht verheiratet sondern Witwe. Daher habe ich mich auf der Mutaa bezogen.
Ferner zur Mutaa wegen 35 jährige Jungfrau bezieht es sich auch auf die Rechtschule.
Meine verbietet es das eine Jungfrau Mutaa anwendet unter dem 35 Lebensjahr.
wa salam
Shia
ich hatte mich auf dieses Urteil bezogen. Die Frau war ja nicht verheiratet sondern Witwe. Daher habe ich mich auf der Mutaa bezogen.
Ferner zur Mutaa wegen 35 jährige Jungfrau bezieht es sich auch auf die Rechtschule.
Meine verbietet es das eine Jungfrau Mutaa anwendet unter dem 35 Lebensjahr.
wa salam
Shia