05-07-2009, 21:38
(05-07-2009, 21:32)ams schrieb:Zitat:de facto läuft es aber darauf hinaus, daß in manchen ländern der muslima verboten ist, was der nonne erlaubt wirdStimmt nicht ganz so. Die Nonnenkluft, egal wie sie definiert ist, ist ein Ordenskleid. Auch die meisten Männerorden haben eine Mönchskluft.
Wo Kleidung aus religiöser Motivation getragen wird, gibt es nur ein Problem, wenn davon die staatl. Neutralitätspflicht verletzt wird. Das trifft für alle staat. Institutionen zu. Aus diesem Grunde mußten in Bayern an den entsprechenden Schulen auch die christl. Symbole wie Kreuze aus den Klassenzimmern verschwinden. Welche Ausnahmen über die konkordalen Verträge zw. Vatikan und BRD ausgehandelt sind/wurden, kann ich jetzt in dem Zusammenhang nicht sagen.
Wenn eine Frau im Staatsdienst aus bspw. gesundheitlichen Gründen ein Kopftuch tragen muß, ist das von dieser Regelung übrigens nicht betroffen!
Gruß
um das gehts ja nicht - sondern um kleidung als statement religiöser zugehörigkeit. und da wird eben auch mit zweierlei maß gemessen
ich verweise noch mal auf meinen link und zitiere auszugsweise:
2006 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart in erster Instanz einer muslimischen Lehrerin Recht, die gegen ein Verbot auf Grundlage dieses Gesetzes geklagt hatte, da die Eingriffsermächtigung gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoße. [11] Das Gericht bezog sich dabei darauf, dass etwa im Schwarzwald katholische Nonnen im Habit unterrichteten
...
Auf die Berufung des Landes bestätigte der Verwaltungsgerichtshof am 14. März 2008 die ursprüngliche Weisung des Oberschulamts Stuttgart und hob die Entscheidung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts auf
http://de.wikipedia.org/wiki/Kopftuchstreit