03-07-2009, 21:43
Ich weiß nicht, ob sich jeder dran hält, aber offiziell gilt allgemein die ausdrückliche Erlaubnis, Kopftuch zu tragen.
In manchen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Saarland, Berlin) wurde von der Landesregierung aufgrund von GG Art.7,1 das Tragen von Kopftüchern in der Schule den Lehrkräften verboten (nicht den Schülern, denn die Lehrkräfte haben eine Vorbildfunktion und dürfen die Schüler nicht politisch oder religiös beeinflussen).
In anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz und alle neuen Bundesländer bis auf Berlin) haben Nonnen und Muslimas noch das Recht, mit Kopftuch zu unterrichten, weil die jeweiligen Landesregierungen den Art. 4 des GG vorgezogen haben.
Mann kann aber anhand der verschiedenen Entscheidungen der Landesregierungen auch erkennen, dass es nicht so sehr um einen Paragraphenstreit ging sondern die Einstellung der Bürger und deren Wahlverhalten (siehe Verbot im eher christlich geprägten und konservativen Süddeutschland und Offenheit in den neuen Bundesländern).
Auf jeden Fall ist in jedem Bundesland klargestellt, das Nonnen und Muslimas und andere, die ihren Glauben praktizieren wollen, offiziell die gleichen Rechte haben und nicht die Muslimas unterdrückt werden (auf jeden Fall nicht vom Staat), wie es hier teilweise anklang.
Mir persönlich ist das eher gleichgültig. Kleidung gehört, solange sie nicht als politisches Symbol verwendet wird, zur Privatsphäre.
In manchen Bundesländern (z.B. Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, NRW, Saarland, Berlin) wurde von der Landesregierung aufgrund von GG Art.7,1 das Tragen von Kopftüchern in der Schule den Lehrkräften verboten (nicht den Schülern, denn die Lehrkräfte haben eine Vorbildfunktion und dürfen die Schüler nicht politisch oder religiös beeinflussen).
In anderen Bundesländern (Rheinland-Pfalz und alle neuen Bundesländer bis auf Berlin) haben Nonnen und Muslimas noch das Recht, mit Kopftuch zu unterrichten, weil die jeweiligen Landesregierungen den Art. 4 des GG vorgezogen haben.
Mann kann aber anhand der verschiedenen Entscheidungen der Landesregierungen auch erkennen, dass es nicht so sehr um einen Paragraphenstreit ging sondern die Einstellung der Bürger und deren Wahlverhalten (siehe Verbot im eher christlich geprägten und konservativen Süddeutschland und Offenheit in den neuen Bundesländern).
Auf jeden Fall ist in jedem Bundesland klargestellt, das Nonnen und Muslimas und andere, die ihren Glauben praktizieren wollen, offiziell die gleichen Rechte haben und nicht die Muslimas unterdrückt werden (auf jeden Fall nicht vom Staat), wie es hier teilweise anklang.
Mir persönlich ist das eher gleichgültig. Kleidung gehört, solange sie nicht als politisches Symbol verwendet wird, zur Privatsphäre.
