03-07-2009, 21:24
(03-07-2009, 18:18)Lord Byron schrieb:(15-06-2009, 12:19)petronius schrieb:(14-06-2009, 21:23)pakistar schrieb: Warum dürfen nonnen kopftücher tragen und werden nicht kritisiert aber muslimas
weil unsere gesellschaft eine scheinheilige ist, was säkularismus, toleranz und gleichberechtigung betrifft. de facto ist nun mal das christentum privilegiert und wird der islam abgelehnt
naja, also das Grundgesetz garantiert in Art.4 das recht auf Glaubensfreiheit und auf die ungestörte Religionsausübung. Also dürfen generell sowohl Nonnen als auch Muslimas ein Kopftuch tragen. Warum Muslimas dafür kritisiert werden, kann ich nicht beurteilen. Vielleicht wirkt es auf manche Leute fremd oder bedrohlich?
das in etwa meinte ich
(03-07-2009, 18:18)Lord Byron schrieb: Das Grundgesetzt sagt aber zudem in Art. 7(1), dass das Schulwesen unter aufsicht des Staates steht und somit Art. 4 nicht angewandt werden kann. Nonnen und Muslimas dürfen also als Lehrerinnen kein Koptuch tragen. Die Nonnen scheinen sich daran zu halten. Also verstehe ich nicht, warum Muslimas trotzdem vor Gericht ziehen, wenn sie als Lehrerin Kopftuch tragen wollen, obwohl Gleichberechtigung schon längst gewährleistet ist und sich auch die Nonnen an das Gesetzt halten
ist das denn überall so?
ich gebe zu, hier nicht den überblick bezüglich der jeweiligen landesgesetzlichen regelung zu haben
wie auch immer - ich hätte weder mit nonne im habit (heißt das so?) oder muslima mit hidschab als lehrkraft probleme, nur weil sie ihren glauben demonstrativ vor sich hertragen. das kann man ja erst mal auch als aufforderung zur diskusssion sehen über inhalte, die nicht unmittelbar im lehrplan stehen :icon_wink:
die qualität oder kompetenz der lehrkraft mißt sich an ihrer fähigkeit, inhalte zu vermitteln. sollten fachfremde da das übergewicht über die fachgegebenen haben, wäre das von übel
aber das macht sich nicht am dresscode fest, noch nicht mal notwendigerweise an einem glaubensbasierten