04-06-2009, 12:37
In Deutschland gibt es 3 mögliche Vorgehensweisen:
- Es gibt die Gemeindeordnung, die für ungewöhnliche Geräusche bestimmte Uhrzeiten vorschreiben. Die Gemeindeordnungen sind von Ort zu Ort verschieden. Wenn es die in Österreich auch gibt, dann müsstest du dir diese besorgen und mal die Uhrzeiten für belästigende Geräusche evtl. mit Grenzpegeln ansehen.
- Es gibt das Immissionsschutzgesetz und die dazu gehörige Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm. Zuständig sind die Staatlichen Umweltämter bei den Bezirksregierungen. Du müsstest also bei einer entsprechenden Behörde Österreichs eine so genannte Nachbarschafts-Beschwerde einlegen (zu Protokoll geben). Die Behörde wird Messungen machen und mit den Grenzpegeln vergleichen. Sind die Geräusche "im Mittel"(!) zu laut, dann erhält der Verursacher eine Unterlassungsverfügung, sprich: muss die Hunde abschaffen.
- Man kann mit Hilfe ärztlicher Gutachten vor Gericht nachweisen, dass man durch die Art des Lärms gesundheitliche Schäden erlitten hat: nervöse Beschwerden, Magenkrämpfe, Schlafstörungen. Meistens werden 2 Gutacher aktiv: Der Akustiker misst die Pegel, der Arzt schaut sich die Folgen an.
Mit freundlichen Grüßen
Ekkard
Ekkard