09-01-2009, 21:38
(07-01-2009, 21:09)melek schrieb:(07-01-2009, 20:40)Lhiannon schrieb:(07-01-2009, 11:59)wojciech schrieb: Es gibt da einen kleinen aber wichtigen Unterschied zwischen "Ehe" und "Ehe vollzogen".
Ganz ehrlich,
wozu wird im Koran eine Wartezeit besprochen, in welcher sich eine Schwangerschaft erweisen soll, wenn man davon ausgeht, dass die Ehe nicht vollzogen wurde, also kein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat?
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Lhiannon
Wieso meinst du , daß sich in dieser Wartezeit eine Schwangerschaft erweisen soll ?
Es geht doch um die Scheidungsfrist und darum , daß eine Frau nicht von heut auf morgen rausgeschmissen werden soll .
Man soll ihr 3 Monate Frist geben , sich eine neue Bleibe zu suchen , bzw. bei Schwangeren bis zur Geburt des Kindes .
Man sollte nicht vergessen, dass die Wartezeit auch dafür da ist, zu verhindern, dass die zu scheidende Frau mit einem anderen Mann schläft und sich so nicht mehr klären läßt von wem das erwartete Kind ist.
Es geht ziemlich eindeutig um Sex und das war nunmal damals auch völlig normal.
Allerdings gilt auch:
Sure 31, Vers 27:
Und wenn (alles), was es auf der Erde an Bäumen gibt, Schreibrohre wären, und das Meer (Tinte und), nachdem es erschöpft ist, sieben (weitere) Meere als Nachschub erhielte (damit die Worte Allahs alle niedergeschrieben werden können), würden die Worte Allahs nicht zu Ende gehen. Allah ist mächtig und weise.
Und Mohammed war ein fehlerhafter Mensch und ein Kind seiner Gesellschaft. Wir sind heute 1400 Jahre weiter und dürfen unseren, von Gott gegebenen Verstand nutzen.
Lhiannon
