07-01-2009, 11:38
Zu dem Thema,
Heirat mit kleinen Mädchen, hier noch ein Koranvers:
Sure 65, Vers 4:
Thema ist die Scheidung und die sich daraus ergebende Wartezeit, ob sich eine Schwangerschaft bei der geschiedenen Frau eingestellt hat.
Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, (irgendwelche) Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Entlassung) drei Monate betragen.
Und bei denen, die (ihres jugendlichen Alters wegen noch) keine Menstruation gehabt haben. ...(Übersetzung Paret)
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (Quelle: Islam.de)
In diesem Vers ist also die Schwangerschaftswartezeit bei Scheidung von Mädchen erwähnt, die noch nicht geschlechtsreif sind "keine Menstruation gehabt haben".
Ist also der Geschlechtsverkehr mit Kindern wirklich nur im Hadith erwähnt oder nicht auch im Koran?

Lhiannon
Heirat mit kleinen Mädchen, hier noch ein Koranvers:
Sure 65, Vers 4:
Thema ist die Scheidung und die sich daraus ergebende Wartezeit, ob sich eine Schwangerschaft bei der geschiedenen Frau eingestellt hat.
Und wenn ihr bei denjenigen von euren Frauen, die keine Menstruation mehr erwarten, (irgendwelche) Zweifel hegt, soll ihre Wartezeit (im Fall der Entlassung) drei Monate betragen.
Und bei denen, die (ihres jugendlichen Alters wegen noch) keine Menstruation gehabt haben. ...(Übersetzung Paret)
Wenn ihr Zweifel hegt (über) jene eurer Frauen, die keine Menstruation mehr erhoffen, (dann wisset, daß) ihre Frist drei Monate beträgt, und (das gleiche gilt für) diejenigen, die noch keine Menstruation gehabt haben. Und für die Schwangeren soll die Frist solange dauern, bis sie zur Welt bringen, was sie getragen haben. Und dem, der Allah fürchtet, wird Er Erleichterung in seinen Angelegenheiten verschaffen. (Quelle: Islam.de)
In diesem Vers ist also die Schwangerschaftswartezeit bei Scheidung von Mädchen erwähnt, die noch nicht geschlechtsreif sind "keine Menstruation gehabt haben".
Ist also der Geschlechtsverkehr mit Kindern wirklich nur im Hadith erwähnt oder nicht auch im Koran?

Lhiannon
