24-12-2008, 13:50
(24-12-2008, 11:44)Fritz7 schrieb: ... oder ...
Es wird doch niemand gezwungen einen Bund zu schließen.
Weder staatlich noch kirchlich.
Schließt man aber einen Ehebund mit einem Versprechen vor Gott, so schuldet ein jeder dem anderen seine Liebe.
Wer nicht in der Lage ist, den Menschen zu lieben, mit dem er "ein Fleisch" war oder ist, hat das Kleingedruckte nicht gelesen.
Nur das "bis der Tod euch scheidet" steht weder im Alten - noch im Neuen Testament, sondern "liebet einander".
Wie schon gesagt, bleibt jemand dem anderen seine Liebe schuldig, ist es Vertragsbruch und es obliegt dem "Geschädigten" es zu tolerieren oder zu beenden. Merkt man, daß der Partner unglücklich ist kann man ihm die Auflösung des Bundes anbieten, weil man ihn ja liebt und möchte, daß er glücklich ist.
Alles was man aus Liebe geschehen läßt ist auch vor Gott o.k. ist ja schließlich der "liebe Gott". Und ab Heute feiern wir das Fest der Liebe.
Wünsche allen Usern ein frohes Weihnachtsfest
