26-09-2008, 18:45
Wer keine Argumente hat, der wird persönlich, diffamiert und diskreditiert:
Mit dem Thema - der jüdische Messias - hat das alles wohl nichts zu tun.
Darüber entscheidet das Gericht.
Der Nächste bitte!
Hat jemand behauptet ich hätte darüber zu entscheiden ?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
@Flat: nicht der Antisemitismus wird sanktioniert sondern die Volksverhetzung. Was hier im Thread, entsprechend dem Gesetzestext -»die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet« - diesen Tatbestand exakt erfüllt, ist nicht zu übersehen. Ob dies nun gegeben ist, wird das Gericht entscheiden.
@azad, ich habe nichts zu beurteilen und folglich auch nichts zu begründen. Das obliegt alleine der Justiz.
azad schrieb:Nadia, Du vergißt bei Deinen Überreaktionen, daß dieses Forum auch DIR die Möglichkeit bietet, Deine unqualifizierten und überempfindlichen Beiträge loszuwerden. Dem Anschein nach brauchst Du das. Näheres zu klären ist weder meine Aufgabe noch mein Interesse. Nur so viel: Ärger bereitest Du mit dem, was Du da tust, höchstens denen, die dieses Forum moderieren - und damit Dir selbst, die Du es ja so dringend benötigst.
Mit dem Thema - der jüdische Messias - hat das alles wohl nichts zu tun.
azad schrieb:Wobei aber erfahrungsgemäß die Latte für Volksverhetzung deutlich höher liegt als Du vermutest. Aber ich sprach ja schon von Überempfindlichkeit.
Darüber entscheidet das Gericht.
Der Nächste bitte!
Fritz7 schrieb:Obs ein "Tatbestand" oder eine unbegründete Verleumdung ist, hast nicht DU zu entscheiden.
Hat jemand behauptet ich hätte darüber zu entscheiden ?
Wer lesen kann ist klar im Vorteil:
nadia schrieb:Ob und inwiefern der Vorwurf zutrifft, werden die Ermittlungen erweisen und das Gericht beurteilen.
quilin schrieb:Jetzt reicht's mirNicht nur dir.
@Flat: nicht der Antisemitismus wird sanktioniert sondern die Volksverhetzung. Was hier im Thread, entsprechend dem Gesetzestext -»die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet« - diesen Tatbestand exakt erfüllt, ist nicht zu übersehen. Ob dies nun gegeben ist, wird das Gericht entscheiden.
@azad, ich habe nichts zu beurteilen und folglich auch nichts zu begründen. Das obliegt alleine der Justiz.