(26-09-2008, 08:00)nadia schrieb: das muss jedoch hinter einem anderen Tatbestand zurückstehen. Da es sich hierbei um ein Offizialdelikt handelt, sind die Ermittlungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland bereits unterrichtet.Obs ein "Tatbestand" oder eine unbegründete Verleumdung ist, hast nicht DU zu entscheiden. Rufmord, Verleumdung, ehrabschneidendes Gehetze, Mobbing sind ebenfalls strafrechtlich relevante Begriffe - mal ganz abgesehen von den religiös-ethischen Implikationen.
Fritz
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!