05-09-2008, 22:08
(05-09-2008, 17:34)Lhiannon schrieb: Was genau verstehst du unter "Achtung der Religion"?
Die vollen Bürgerrechte und die volle Gleichberechtigung für die Menschen im einen, auch muslimisch geprägten, Staatswesen? Egal welcher Religion sie angehören?
Ich meine, auch der Dhimmistatus achtet ja die Religion, denn er erlaubt ja eine beschränkte Religionsausübung der Juden und Christen.
Was also verstehst du unter "Achtung der Religion"?
Volle Bürgerrechte oder Dhimmistatus?
Lhiannon
P.S. Dein Freund schreibt dazu nichts.
Der Text ist quranitisch. Da gibt es einige Unterschiede zum orthododoxen Islam - so gibt es dort den Begriff Muslim auch für Menschen, die nicht dem Islam folgen. Von daher ist Deine Frage aus dieser islamsichen Strömung gar nicht beantwortbar, da der Dhimmistatus dort einen ganz anderen Stellenwert hat - losgelöst von etwaigen üblen Praktiken der islamischen Reiche und der Ahadith. Deswegen steht da auch keine weitere ERklärung drin, weil sich diese Frage so gar nicht stellt.
Wa salam
Sure 2 Vers 190:
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."
"Und führt den bewaffneten Kampf fi-sabilillah gegen diejenigen, die gegen euch den bewaffneten Kampf führen; doch begeht keine Aggression! Denn gewiß, ALLAH liebt nicht die Aggressoren."