24-07-2008, 17:53
Hallo Keiner,
Ja, das hatte ich ja auch in meinem letzten post geschrieben. Überprüfen kann man seinen Text, wie er nach dem Abschicken aussieht, indem man die Vorschau aktiviert. Ich vermute, dass weiß jeder, der in Foren postet.
Aber das ist ja nicht der Punkt. Selbst wenn das System deine eingefügte Bemerkung mit Deinem Namen publiziert hätte, hättest Du ja dennoch mein post verfälscht. Denn alles, was innerhalb der Zitatfunktion steht, gilt als Text von dem zitierten User. Was Du dazugeschrieben hast, git nicht als Dein Text, sondern als Text des zitierten Users. Es kann doch eigentlich nicht wahr sein, dass Dir das nicht bekannt ist.
Wenn Du Dich an die Regel hältst, dass Du nur das in die Zitatfunktion bringst, was wortwörtlich so gesagt wurde, dann wär schon mal viel getan. Denn alles andere ist Dokumentenfälschung, auch wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wie Du irgendwo sagtest. Das ist kein Grund, Rechte zu brechen. Es bleibt ein Delikt.
Keiner schrieb:Bei dem in runde Klammen gesetzten Kommentar (jetzt gelöscht) befand sich natürlich auch der Namen des Verfassers "Keiner" in spitzen Klammern.
"Text in spitzen Klammern" wird vom System aber automatisch gelöscht, was mir vorher nicht bekannt war.
Ja, das hatte ich ja auch in meinem letzten post geschrieben. Überprüfen kann man seinen Text, wie er nach dem Abschicken aussieht, indem man die Vorschau aktiviert. Ich vermute, dass weiß jeder, der in Foren postet.
Aber das ist ja nicht der Punkt. Selbst wenn das System deine eingefügte Bemerkung mit Deinem Namen publiziert hätte, hättest Du ja dennoch mein post verfälscht. Denn alles, was innerhalb der Zitatfunktion steht, gilt als Text von dem zitierten User. Was Du dazugeschrieben hast, git nicht als Dein Text, sondern als Text des zitierten Users. Es kann doch eigentlich nicht wahr sein, dass Dir das nicht bekannt ist.
Zitat:Darf ich sonst noch irgend etwas ändern oder löschen?
Wenn Du Dich an die Regel hältst, dass Du nur das in die Zitatfunktion bringst, was wortwörtlich so gesagt wurde, dann wär schon mal viel getan. Denn alles andere ist Dokumentenfälschung, auch wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, wie Du irgendwo sagtest. Das ist kein Grund, Rechte zu brechen. Es bleibt ein Delikt.