21-04-2008, 08:49
Gerhard schrieb:Im Grunde genommen ist ALG II die Fortsetzung der Sozialhilfe, die Berechnung ist 100 % die gleiche nur hat man dem "Kind" einen anderen Namen gegeben und eine Andere Behoerde ist zustaendig. Auf dieses Finanzielle Niveau wurden dann durch die Zusammenlegung auch die AlHi Empfaenger herabgestuft.Im Grunde vielleicht schon ... Aber die Randbedingungen haben sich verändert,
die Möglichkeit gekürzt zu werden oder gar nichts zu bekommen ...
die Grenzen angemessenere Wohnung
die Vorbehaltsvermögen
die Aktivitäts- und Arbeitspflichten
die Einbeziehung von Mitwohnenden und Familienangehörigen, auch schon erwachsener Kinder
u.s.w.
Und es sind neue halbstaatliche Verwaltungsstellen geschaffen worden mit Leuten (Zeitverträge) bestückt, die mit Verwaltung heillos überfordert sind und mit dem Umgang mit Menschen und deren BERATUNG sowieso ...
Die Häufung der Verwaltungsklagen gegen ALG2-Entscheidungen spricht Bände, die relativ häufigen Erfolge und deutlichen Richterworte zu solchem Chaos noch mehr ...
Liebet eure Feinde, vielleicht schadet das ihrem Ruf! (Jerci Stanislaw Lec)
Wer will, dass Kirche SO bleibt - will nicht, dass sie bleibt!
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