06-02-2008, 15:14
Nach dem geltenden Strafrecht - ist die Körperverletzung verjährt... und selbst wenn`s nicht so wäre: Ein geschickter Anwalt hätte aus der begangenen Körperverletzung auch noch "Nothilfe" gemacht - weil dem Anderen den eigenen Gestank aus religiöser Überzeugung aufzuzwingen - ist auch Körperverletzung....
